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Tymoschenko-Prozess: Die ukrainische Führung in der Sackgasse

Zeltstadt zur Unterstützung Tymoschenkos vor dem Pechersky Bezirksgericht in Kiew. Foto: CC-BY-SA Heinrich-Böll-Stiftung Kiew

28. September 2011
Dr. Kyryl Savin, Andreas Stein

Wie sich bereits Anfang des Sommers abzeichnete, hat sich die ukrainische Regierung unter Präsident Janukowitsch mit dem Prozess gegen die ehemalige Ministerpräsidentin in eine außenpolitische Sackgasse manövriert. Die Inhaftierung Julia Tymoschenkos am 5. August rief international eine heftige Reaktion hervor, die jedoch die Verantwortlichen in der Präsidialadministration nicht sonderlich überrascht haben wird. Erst nach mehrfachen direkten Warnungen an Janukowytsch von westlicher Seite wurde der Prozess am 12. September für zwei Wochen bis zum 27. September unterbrochen, vorgeblich um der Angeklagten Vorbereitungszeit für die Abschlussdebatten vor Verkündung des Urteils zu geben.

Prozess im Schnellverfahren

Die Farce des Prozesses gegen Tymoschenko setzte sich den ganzen Sommer fort. Beide Seiten wichen nicht von ihren Strategien ab. Tymoschenko setzte auf die Delegitimierung des Prozesses und des Gerichtes, musste sich dabei aber mehrfach neue Verteidiger suchen, da zwei von Tymoschenkos Anwälten aufgrund von Missachtung des Gerichts vom Prozess ausgeschlossen wurden. Am 5. August schließlich wurde sie während der Verhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Lukjaniwka überführt. Als Grund für diese Sicherheitsverwahrung gab Richter Kirejew ständige Verstöße gegen die Gerichtsordnung und damit eine Behinderung der Wahrheitsfindung an. Bemerkenswert war der Zeitpunkt der Verhaftung direkt nach der Befragung von Ministerpräsident Mykola Asarow, bei der Tymoschenko unter anderem auch auf dessen Verwicklung in die Geschäfte seines Sohnes  hingewiesen hatte. Darauf folgend wurden jegliche Gesuche der Verteidigung zur Umwandlung der Untersuchungshaft in eine Meldeauflage vom Richter abgelehnt und das Verfahren in schnellster Form durchgezogen. Anträge auf Vorbereitungszeit und Zulassung von entlastenden Materialien wurden von Richter Kirejew ebenso zurückgewiesen wie Anträge auf Freilassung von Tymoschenko gegen Abgabe von Bürgschaften durch Parlamentsabgeordnete und ehemalige Dissidenten.

Während der Zeit der Zeugenbefragungen ab dem 26. Juli verlor Tymoschenko ihr mediales Podium, da in dieser Zeit gemäß der Prozessordnung keine Audio- oder Videomitschnitte gestattet waren. Die Zeugenbefragungen verliefen für die Staatsanwaltschaft wenig erfreulich, da bis auf Ministerpräsident Nikolaj Asarow, Energieminister Jurij Bojko und Ex-Präsident Wiktor Juschtschenko fast alle der über 30 Zeugen entlastende oder zumindest für Tymoschenko nicht belastende Aussagen machten. Juschtschenkos belastende Aussagen – angeblich habe Tymoschenko die bereits vorbereitete Vertragsunterzeichnungen am 31.12.2008 torpediert und nicht Juschtschenko, wie es von anderen Zeugen behauptet wurde – führten zur weiteren Isolation seiner Partei „Nascha Ukrajina/Unsere Ukraine“ innerhalb der ukrainischen Opposition. Dabei wurde sogar sein Ausschluss aus der Partei gefordert, andernfalls wird „Nascha Ukrajina“ aus dem „Widerstandskomitee gegen die Diktatur“ ausgeschlossen.

Überraschende Wendung

Nach den Zeugenbefragungen wurden für die Woche vom 12.-16. September die abschließenden Debatten einschließlich der Urteilsverkündung erwartet. Doch am 12. September verkündete Richter Kirejew für alle unerwartet eine Pause bis zum 27. September. Für diese Entscheidung kursierten sofort die unterschiedlichsten Vermutungen. Von Seiten der Tymoschenko-Partei „Batkiwschtschyna/Vaterland“ wurde behauptet, dass der Prozess nach den Zeugenbefragungen vor dem Scheitern stehe und zudem die Präsidialadministration die Urteilsverkündung auf die Zeit nach dem Gipfel der EU mit den Staaten der „Östlichen Partnerschaft“ am 29./30. September hinausschieben möchte, um unangenehme Fragen zu vermeiden. Ebenfalls wurde als Grund der „private“ Brief von US-Außenministerin Hilary Clinton und der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Catherin Ashton, vom 9. September angeführt, in dem die „Besorgnis“ der westlichen Staaten zur Strafverfolgung der ukrainischen Oppositionsführerin und des Zustands der Demokratie in der Ukraine unmissverständlich ausgedrückt wurde (der Inhalt des Briefs ist nicht veröffentlicht worden). Als weiterer Anlass wurde eine mögliche Resolution des Europaparlaments zu den Empfehlungen für das weitere Vorgehen bei den Verhandlungen über die EU-Assoziierung der Ukraine angesehen, die durch ein mögliches Urteil über Tymoschenko hätte negativ beeinflusst werden können. Jedoch wird der Resolutionsentwurf nicht vor dem 16. November in die Tagesordnung des Europaparlaments aufgenommen werden. 

Für die regierende Partei der Regionen und Präsident Janukowytsch ergeben sich aus der Pause zwei Vorteile. Zum einen wurde der Tymoschenko-Seite das Dauerargument genommen, dass sie zu wenig Zeit für die Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung habe. Zum waren in diesen zwei Wochen einige außenpolitische Treffen Janukowytschs angesetzt gewesen oder wurden zusätzlich anberaumt, in denen sich die Positionen der außenpolitischen Partner der Ukraine zum Tymoschenko-Verfahren sondieren ließen.

Außenpolitische Sondierungen

Das betraf den Besuch von Wilfried Martens (Präsident der mit „Batkiwschtschyna“ verbündeten Europäischen Volkspartei) in Kiew, sowie das YES-Forum (Yalta European Strategy) in Jalta, zu dem der EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle, der schwedische Außenminister Carl Bildt und Elmar Brok (außenpolitischer Koordinator der Europäischen Volkspartei), der ehemalige polnische Präsident Aleksander Kwaśniewski und der polnische EU-Parlamentsabgeordnete Marek Siwiec in die Ukraine reisten. Hinzu kam die Reise von Wiktor Janukowytsch zur UNO-Vollversammlung in New York, auf der sich informelle Gesprächsmöglichkeiten mit Vertretern des ergaben, und das für den 24. September eilig einberaumte Treffen von Janukowytsch mit Dmitrij Medwedjew und Wladimir Putin in Moskau (s.u.). Auf allen diesen Treffen ergab sich für die Janukowytsch-Administration die Möglichkeit, die außenpolitische Lage zu sondieren und in Abhängigkeit von der politischen Konjunktur im Osten wie im Westen ihr weiteres Vorgehen in den Verfahren gegen die Vertreter der ukrainischen Opposition im Allgemeinen und Julia Tymoschenko im Besonderen abzustimmen. Erste Anzeichen für weitere Entwicklungsmöglichkeiten des Falles liefert ein anderer vor Kurzem abgeschlossener Prozess.

Erstes Urteil in den „Gasprozessen“

Am 5. September wurde der ehemalige Erste Stellvertretende Vorstandsvorsitzende des Staatsunternehmens „Naftohas Ukrajiny“, Ihor Didenko, zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dem ging eine Neubewertung des Strafbestandes von der „Unterschlagung fremden Eigentums in besonders hohem Ausmaße“ zu „Amtsmissbrauch“ voraus. Ihm wurde die widerrechtliche Aneignung von 11 Mrd. Kubikmeter Gas der Firma RosUkrEnergo durch „Naftohas Ukrajiny“ zur Last gelegt, die auf Vereinbarungen zwischen Wladimir Putin und Julia Tymoschenko beruhte. Hauptvorwurf im Verfahren wegen „Amtsmissbrauch mit besonders schweren Folgen“ gegen Tymoschenko ist die nach Meinung der Staatsanwaltschaft widerrechtliche Direktive der Ministerpräsidentin zur Unterzeichnung der Verträge mit Russland. Für diese Anordnung wäre eigentlich eine Direktive des Kabinetts notwendig gewesen. Analog dazu könnten auch die Vorwürfe gegen Tymoschenko abgeschwächt werden, wodurch sich für die Janukowytsch-Administration die Möglichkeit der Verhängung für eine Bewährungsstrafe ähnlich wie bei Didenko auftun würde. Tymoschenko wäre damit zumindest für die Parlamentswahlen 2012 ausgeschlossen und dennoch in Freiheit. Vorarbeit für ein solches Szenario wurde auf der letzten Gerichtssitzung geleistet, bei der – ebenfalls unerwartet – Beweismaterial der Verteidigung zugelassen wurde, das belegt, dass die Unterzeichnung des Vertrages für „Naftohas Ukraijiny“ keine Verluste mit sich brachte. Damit wäre die Möglichkeit gegeben die „besonders schweren Folgen“ von den Vorwürfen zurückzunehmen und den Strafbestand zu „Amtsmissbrauch“ umzuwandeln.

Positionen der EU und Russlands entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens

Von Seiten der Europäischen Union wurde auch nach dem 12. September weiter Druck gemacht. Zumindest in den öffentlichen Verlautbarungen auf dem YES-Forum wurde die für Dezember geplante Paraphierung des Assoziierungsabkommens mit der EU vom weiteren Verlauf des Tymoschenko-Prozesses abhängig gemacht. So wurde Erweiterungskommissar Štefan Füle in der ukrainischen Presse mit den Worten zitiert, dass die Ukraine, wenn Tymoschenko zu sieben Jahren Haft verurteilt werde, eben diese sieben Jahre auf die Assoziierung zu warten habe. 

Die Paraphierung des Assoziierungsabkommens mit der EU erfordert zumindest für den politischen Teil Ratifizierungen in den nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten. Von einigen europäischen Vertretern – so unter anderem Frankreichs Außenminister – wurde bereits eine Blockade der Ratifizierung im Falle einer Gefängnisstrafe für Tymoschenko angekündigt. Doch auch ein separater Abschluss des Freihandelsabkommens, welches ohne Ratifizierung in Kraft treten könnte und das keine lästigen politischen Belastungen mit sich brächte, wurde von Erweiterungskommissar Füle für den Fall einer Gefängnisstrafe für Tymoschenko unmissverständlich ausgeschlossen. Darüber hinaus forderte die EU die Zulassung Tymoschenkos zu den Parlamentswahlen 2012, die nur im Falle eines Freispruchs Tymoschenkos überhaupt möglich wäre. Die Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe oder die Verurteilung mit einer anschließenden Amnestierung würden Tymoschenko die Möglichkeit der Beteiligung an den Wahlen nehmen. 

Die ukrainische Führung wird jedoch kaum einen Freispruch Tymoschenkos erwägen. Zwar könnte dieser von den Janukowytsch-Leuten außenpolitisch als Zeichen für eine unabhängige Justiz vermittelt werden, doch innenpolitisch ergäbe sich für die Partei der Regionen ein hohes Risiko, da Tymoschenko ihren Freispruch als Schwäche des Janukowytsch-Regimes interpretieren und für sich auszunutzen wüsste.

Aussichtslose ukrainische Versuche der Revision der Gasverträge

Darüber hinaus sähe sich die ukrainische Führung bei einem Freispruch ihres derzeitigen Hauptargumentes (die Ungültigkeit des Abschlusses der Gasverträge durch die Eigenmächtigkeit Tymoschenkos) bei den bislang erfolglosen Verhandlungen über eine Revision der Preise für den Gasimport aus Russland beraubt und kann schon allein deswegen nicht darauf eingehen. Gemäß den geltenden Gasverträgen sieht sich die Ukraine mit weiter steigenden Gaspreisen konfrontiert und strebt daher seit dem Amtsantritt Janukowytschs ihre Revision an. Nach ukrainischer Vorstellung solle die Bezugnahme der Preisformel auf die Schwerölpreise durch eine Beziehung zu den Steinkohlepreisen in der Ukraine ersetzt werden, da Steinkohle ein reales Substitut für Erdgas in der Ukraine darstellt. Darüber hinaus stört die ukrainische Führung das „Take or pay“ Prinzip in den Verträgen, die sie zur Abnahme von Gasmengen zwingt, die spätestens ein halbes Jahr vor dem Beginn des entsprechenden Kalenderjahres zu beantragen sind. Vor dem Hintergrund des gleichzeitig in den Verträgen vorgesehenen Re-Exportverbots muss die Ukraine bei Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen Gas abnehmen, dass sie weder gebrauchen noch weiterverkaufen kann.

Für Tymoschenkos weiteres Schicksal spielte somit auch der 24. September eine Rolle gespielt, an dem Janukowytsch zu kurzfristig anberaumten Verhandlungen nach Moskau reiste. Nach der russischen Kandidatenkür auf dem Parteitag von Einiges Russland konnte Janukowytsch sowohl mit Medewedjew als auch mit Putin reden. Dort soll es zu einer grundsätzlichen Einigung gekommen sein. Russland besteht demnach nicht mehr auf einem Beitritt der Ukraine zur Zollunion (Russland, Kasachstan, Belarus) im Gegenzug für Änderungen in den Gaslieferbedingungen. Offenbar hat Putin begriffen, dass er in dieser Frage mit einem „entweder - oder“ nicht weiterkommt und dass die Orientierung der Ukraine auf die Europäische Union nicht nur deklarativen Charakter trägt. Wenn die Funktion Tymoschenkos als „Geisel“ in den Gasverhandlungen zwischen der Ukraine und Russland in den Hintergrund rückt, kann die ukrainische Führung leichter auf die Forderungen der EU eingehen. Russland hatte sich auch im Vorfeld entschlossen gezeigt, im Falle einer Klage der Ukraine vor dem Stockholmer Schiedsgericht (dieses ist in den Verträgen als Gerichtsort bei Streitigkeiten festgelegt worden) auf der Basis einer Verurteilung Tymoschenkos nicht nachzugeben. Angesichts der internationalen Zweifel an der Legitimität des Prozesses und des möglichen Urteils, wären die Erfolgsaussichten für die ukrainische Seite in Stockholm sicherlich auch sehr gering. 

Auswege?

In der beschriebenen Situation sind die Manövriermöglichkeiten der ukrainischen Führung begrenzt: Der EU-Forderung nach Freilassung von Tymoschenko kann sie aus innenpolitischen Gründen nur schwerlich nachkommen. Daher könnte es zu einer Verurteilung Tymoschenkos mit einer vorhergehenden schnellen „Anpassung“ der Gesetze unter Einbeziehung der Opposition kommen, die ihr die Teilnahme an den Parlamentswahlen verweigert und die Anfechtung der Gasverträge in Stockholm zulässt, doch gleichzeitig die Möglichkeit für eine Beteiligung Tymoschenkos an den Präsidentschaftswahlen 2015 offen lässt. Bei Bedarf lässt sich ein weiteres Verfahren einleiten, das Tymoschenko rechtzeitig vor den Präsidentschaftswahlen 2015 erneut aus dem Rennen nimmt.

Die Paraphierung des Assoziierungsabkommens könnte in diesem Szenario daher im Dezember 2011 stattfinden und die Freihandelszone würde in Kraft treten. Danach würde jedoch die Ratifizierung des politischen Teils von einigen Mitgliedsstaaten (Frankreich, Großbritannien) so lange hinausgezögert werden, bis Tymoschenko zumindest in Freiheit ist. Eventuell verschiebt sich die Ratifizierung bis zur Ablösung Janukowytschs und wird immer wieder als Druckmittel gegenüber der Ukraine verwendet werden. Auf diese Weise würden sowohl die ukrainische Führung als auch die EU ihr Gesicht wahren.

Möglich erscheint auch das Szenario einer Verurteilung von Tymoschenko zu sieben Jahren und die kurz darauf erfolgende parlamentarische Entscheidung zur Änderung des angewandten Paragraphen. Tymoschenko könnte daraufhin freigelassen werden und zu den Parlamentswahlen 2012 antreten. Innenpolitisch wäre zumindest ein Urteil verhängt worden, die nachfolgende Anpassung könnte man als Modernisierung der „ungerechten“ Paragraphen an europäische Standards auslegen. Kurz: dank der fortschrittlichen Regierungspartei wurde die Oppositionsführerin vor einer ungerechten Verurteilung bewahrt.

Gegenüber der EU hätte man die Bereitschaft signalisiert innenpolitisch für das Ziel der (wirtschaftlichen) europäischen Integration Verzicht zu üben. Belohnung für diese „Anpassungsleistung“ wäre die Paraphierung des Assoziierungsabkommens mit der EU im Dezember, die ohne Hindernisse von statten gehen könnte. Selbst für die Ratifizierung in den Länderparlamenten würden sich keine Hindernisse ergeben und für die Partei der Regionen ergäbe sich eine gute Ausgangsposition für die Parlamentswahlen 2012. Das Argument des gestarteten Assoziierungsprozesses einschließlich der Aussicht auf visafreie Reisen wären von der Opposition nur schwer zu kontern. 

Wenn die EU wirklich an einer Beendigung der Verfahren gegen Tymoschenko, Ex-Innenminister Luzenko und andere Angehörige der Vorgängerregierung interessiert ist, dann sollte sie mit den gleichen Methoden wie die ukrainischen Machthaber agieren. Sie verfügt über genügend Möglichkeiten, Druck auf die europäischen Zentralen der ukrainischen Oligarchen in Österreich, Deutschland, den Niederlanden und Zypern einzuwirken. Allein eine intensivere Steuerprüfung der Centragas AG, Ostchem AG (beide Sitz in Wien) und der Ostchem GmbH (Hamburg), um nur einige Unternehmen von Dmytro Firtasch zu nennen, würde sicherlich eine sehr schnelle Reaktion der ukrainischen Machthaber hervorrufen. Die ukrainische Regierung und die sie unterstützenden Kreise mögen vielleicht nicht verstehen, was die ominösen europäischen Werte sind, doch begreifen sie ausgezeichnet, was eine längere Steuerprüfung für ihre Geschäfte in Europa bedeutet.

Russland hat bereits realisiert, dass Janukowytsch nicht gewillt ist sein Geschäftsgebiet – die Ukraine – an Russland abzutreten. Daher sind Befürchtungen, dass die Ukraine unter dem „prorussischen“ Präsidenten Janukowytsch wieder ganz unter die Kontrolle Moskaus gerät, unbegründet. Russland verfügt nicht über die Ressourcen, um die Ukraine zu subventionieren, kann sie über die bestehenden Gasverträge in begrenztem Ausmaß weiter an sich binden.

Dr. Kyryl Savin ist Büroleiter der Heinrich-Böll-Stiftung Kiew.
Andreas Stein ist freier wissenschaftlicher Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung Kiew und Herausgeber des Web-Portals ukraine-nachrichten.de.

Interview mit Kyryl Savin am 11.10.2011 zum Urteil gegen Julia Timoschenko

Interview mit Kyryl Savin zum Urteil gegen Julia Timoschenko by boellstiftung

Dossier

Die Ukraine auf dem Weg zur Demokratie

Seit 1991 ist die Ukraine unabhängig. Trotz Reformen hat die Demokratie in der Ukraine immer noch große Defizite. Die Orangene Revolution 2004 hat den Prozess der Demokratisierung beschleunigt, doch ist die Demokratie im Lande weiter instabil und die Zivilgesellschaft zu schwach, um Politiker und Politikerinnen kontrollieren zu können. Ein Schritt zurück zur Autokratie ist bei der andauernden politischen und wirtschaftlichen Krise nicht ausgeschlossen. Das Dossier begleitet die aktuellen Entwicklungen mit Artikeln und Hintergrundberichten.